Auflagen TierSchHuV - Veterinäramt
Tierschutzrechtliche Auflagen des Veterinäramtes Nürnberg zur CACIB Hundeausstellung Heimtiermesse Nürnberg 2026
Sie finden in diesem Text (weiter unten) eine alphabetische Aufzählung der Rassen für die besondere Auflagen durch das zuständige Veterinäramt erhoben werden. Der nachfolgende Text wird Ihnen unten (auf dieser Seite) als pdf zur Verfügung gestellt.
Sofern Ihre Hunderasse von speziellen Auflagen betroffen sein sollte, lesen Sie die Auflage unbedingt vollständig durch. Bei vielen Anforderungen werden am Ende „wenig invasive Eingriffe“ wie z.B. Gentest usw. aufgeführt. Gerade im Interesse des Tierschutzgedanken, nachdem jeder unnötige Eingriff und Belastung zu vermeiden ist, empfehlen wir unbedingt die Nachweisführung mit den zugelassenen Nachweisen, die auf invasive Eingriffe verzichten.
Viele der geforderten Nachweise sollten die Hunde des IHV e.V. bereits über die Gentests der Elterntiere in den Ahnentafeln des IHV e.V. eingetragen haben, weil der IHV e.V. bereits seit vielen Jahren auf die Gesundheit der zur Zucht verwendeten Elterntiere achtet.
Einige der aufgeführten zeitliche Begrenzungen von Nachweisen erscheinen uns nicht immer nachvollziehbar. Der Gedanke des § 10 TierSchHuV soll ja berechtigterweise verhindern das kranke oder erkrankte Tiere auf Ausstellungen präsentiert werden. Bei einem Großteil der Untersuchungen kann man jedoch davon ausgehen, dass einmalig erbrachte Nachweise ausreichend sind. Altersbedingte Abnutzungen und ein dadurch abgeleiteter Ausschluss von Veranstaltungen würde am Grundgedanken des Tierschutzes vorbei gehen weil erneute Tests teilweise vermeidbare Belastungen der Tiere bedeuten würden.
Wir prüfen gerade mit Experten welche Auflagen das Betreffen würde und werden, sofern notwendig, gegen diese Anordnungen in Widerspruch gehen. Sofern das notwendig sein sollte, informieren wir entsprechend auf dieser Seite.
1. Hunde, die sichtbare Merkmale wie Exophthalmus, Entropium, Ektropium, Dermoidzysten, fehlende bzw. funktionseingeschränkte Vibrissen, teileweise oder vollständige Hypotrichose, Albinismus, übermäßige Hautfaltenbildung, Colour Dilution Alopecia, überlange Schlappohren, Brachycephalie (Nasenlänge kleiner als 1/3 der Schädellänge), Gebissanomalien, stenotische Nasenlöcher, heraushängende Zunge aufweisen, unterfallen dem § 10 TierSchHuV und können somit nicht ausgestellt werden.
Das Veterinäramt will Hunde, deren Rassemerkmal die Haarlosigkeit ist, (American Hairless Terrier, Chinese Grested Dog, Xoloitzcuintle) unter Berufung auf § 10 TierSchHuV ausschließen. Gegen dieses pauschale Ausstellungsverbot werden wir Widerspruch einlegen, der sich u.a. auf ein Schreiben des zuständigen bayrischen Ministeriums bezieht. Sobald wir hier entsprechende Informationen vorliegen haben, werden wir auf dieser Seite entsprechend Informieren. Schauen Sie daher bitte hin und wieder auf diese Seite.
2. Hunde mit Merle-Fellzeichnung und mit mehr oder weniger ausgedehnter asymetrischer Depigmentierung im Kopfbereich zu weiß und blauen Augen brauchen eine: Tierärztliche Bescheinigung über eine stattgefundene ophthalmologische Untersuchung bzw. audiometrische Messung ohne Befund.
3. Hunde mit einem hohen Weißanteil im Kopfbereich: Tierärztliche Bescheinigung zum Ausschluss einer (auch einseitigen) Taubheit.
4. Hunde ohne Rute (Anurie) sind ausgeschlossen. Hunde mit verkürzten Ruten (Brachyurie) können nur teilnehmen, wenn die Rute den After bzw. die Geschlechtsteile bedeckt und wenn Rutenbewegungen frontal, von der Hundehöhe aus sichtbar sind, sie muss frei beweglich und ohne knöcherne Veränderungen der Wirbelkörper sein.
5. Bedlington Terrier: Tierärztliche Bescheinigung über eine Leberbiopsie ohne Befund, der Kupferspeicherkrankheit bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest zum Nachweis, dass keine Kupferspeicherkrankheit vorliegt. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
6. Cavalier King Charles Spaniel ab 12 Monate: Tierärztliche Bescheinigung über eine MRT-Untersuchung mit dem Befund SM-Grad 0. Erste Untersuchung ab 12 Monate, weitere im Alter von drei und fünf Jahren. Herzultraschall, nicht älter als 2 Jahre ohne Nachweis einer Mitralklappeninsuffizienz
7. Dackel: Tierärztliche Bescheinigung über eine röntgenologische Untersuchung der Wirbelsäule ohne verkalkte Bandscheibe (max 1 Jahr alt) bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest mit dem Ergebnis N/N. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
8. Deutsche Dogge ab 3 Jahre: Tierärztliche Bescheinigung über eine Echokardiographie sowie eine EKG mit negativem Befund bez. DCM, nicht älter als 2 Jahre.
9. Dobermann Pinscher: Das erwähnte Langzeit-EKG muss über 24 Stunden abgenommen werden. Tierärztliche Bescheinigung über eine Blutuntersuchung ohne Befund, der auf eine Von Willebrand-Erkrankung Typ I hinweist bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest zum Nachweis, dass keine Kupferspeicherkrankheit vorliegt. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
10. Französische Bulldogge: Tierärztliche Bescheinigung über eine röntgenologische Untersuchung der Wirbelsäule ohne verkalkte Bandscheibe (max. 1 Jahr alt) bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest mit dem Ergebnis N/N. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N). Tierärztliche Bescheinigung über eine röntgenologische Untersuchung der Wirbelsäule ohne Wirbelkörperdeformation (Keil- Block-, Schmetterlingswirbel), Herzultraschall, nicht älter als 2 Jahre ohne Nachweis einer Mitralklappeninsuffizienz, Tierärztliche Bescheinigung über den Ausschluss des Vorliegens von Symptomen einer Chiari-Malformation und Syringomyelie und eines verlängerten Gaumensegels,
11. Labrador Retriever: Tierärztliche Bescheinigung über eine Harnuntersuchung ohne Hinweis auf eine Cystinurie, bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest mit dem Ergebnis N/N. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
12. Miniatur Bull Terrier: Tierärztliche Bescheinigung über eine Harnuntersuchung ohne Hinweis auf eine Cystinurie, bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest mit dem Ergebnis N/N. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N). Tierärztliche Bescheinigung über eine Ultraschalluntersuchung der Nieren sowie Blutuntersuchung ohne Hinweis auf eine BTPKD (polyzystische Nierenerkrankung des Bullterriers), bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest mit dem Ergebnis N/N. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
13. Shetland Sheepdog: Tierärztliche Bescheinigung über eine Blutuntersuchung ohne Befund, der auf eine Von Willebrand-Erkrankung Typ III hinweist bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest zum Nachweis, dass keine Kupferspeicherkrankheit vorliegt. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
14. Zwergpinscher: Tierärztliche Bescheinigung über eine Harnuntersuchung ohne Hinweis auf eine Cystinurie, bzw. als weniger invasiver Eingriff Gentest mit dem Ergebnis N/N. Alternativ ein Abstammungsnachweis, aus welchen hervorgeht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
15. Zwergspitz: Tierärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die Fontanelle geschlossen ist. Tierärztliche Bescheinigung über den Ausschluss des Vorliegens von Symptomen einer Chiari-Malformation und Syringomyelie und eines verlängerten Gaumensegels.
Es ist selbstverständlich das wir auf unseren Veranstaltungen tierschutzwidriges Zubehör verbieten.
Es dürfen nur Hunde zugelassen werden, die frei von Anzeichen einer übertragbaren Krankheit sind.
Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt
oder eine Wiederholungsimpfung innerhalb eines Zeitraums durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt.
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