Neue Tierschutzverordnung:
Wir hinterlegen in diesem Bereich die Auflagen zur Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung für unsere CACIB Ausstellung 2026 die sich aus unserer Ausstellungs- und Zuchtordnung ergeben. Wir ergänzen diese Aufstellung laufend und bitten daher um aktuelle Beachtung.
Das Veterinäramt hat uns eigene Festlegungen zur Umsetzung der aktuellen Tierschutzgesetzgebung übermittelt. Bitte beachten Sie neben den unten stehenden Anforderungen unbedingt die Auflagen des Veterinäramtes die Sie hier:
Auflagen TierSchHuV - Veterinäramt
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Wir raten den Ausstellern (rein vorsorglich), alle Gesundheitsbefunde Ihres Ausstellungshundes in Kopie mitzuführen.
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