Neue Tierschutzverordnung:
Wir hinterlegen zeitnah in diesem Bereich die aktuellen Informationen zur Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung für unsere CACIB Ausstellung. Bis dahin finden Sie hier (nur zu Ihrer reinen Vorabinformation) die Auflagen aus vergangenen Ausstellungen. Die folgende Übersicht wird daher nur zu Ihrer Information eingestellt. Jedes Veterinäramt kann eigene Festlegungen zur Umsetzung der aktuellen Tierschutzgesetzgebung treffen. Mithin kann die dann wirklich geltende Auflage abweichen. Eine entsprechende Anordnung zur Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung für diese Ausstellung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Wir stellen diese (sobald eine entsprechende Vorlage verfügbar ist) hier ein.
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Wir raten den Ausstellern (rein vorsorglich), alle Gesundheitsbefunde Ihres Ausstellungshundes in Kopie mitzuführen.
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