Neue Tierschutzverordnung:
Wir hinterlegen in diesem Bereich die aktuellen Informationen zur Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung für unsere CACIB Ausstellung. Jedes Veterinäramt kann eigene Festlegungen zur Umsetzung der aktuellen Tierschutzgesetzgebung treffen. Mithin kann die dann wirklich geltende Auflage abweichen. Eine entsprechende Anordnung zur Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung für diese Ausstellung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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Wir raten den Ausstellern (rein vorsorglich), alle Gesundheitsbefunde Ihres Ausstellungshundes in Kopie mitzuführen.
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